Leistungen
Wertcheck
als einfacher Schätzwert
- Sie benötigen kurzfristig für ein Ein-/Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung (Standardobjekte) eine Kaufpreiseinordnung oder eine generelle Kaufpreisübersicht mit einem ungefähren Schätzwert (bzw. einer Wertspanne). Dieser einfache Schätzwert beruht auf der Lage (Adressdaten) sowie der Art und Größe des zu bewertenden Objekts. Seine Ermittlung erfolgt unter Verwendung verschiedener, belastbarer Datenquellen. Eine Objektbesichtigung findet nur auf Wunsch als zusätzliche Leistung statt.
- Vom Auftraggeber benötigt werden: Mindestdaten zum Bewertungsobjekt
- Umfang: ca. 3 Seiten; keine Objektbeschreibung und Fotodokumentation; keine Unterlagenprüfung und behördliche Abfragen
- Preis: Honorarpauschale ohne Nebenkosten (ab 580 € zzgl. USt. / ab 690,20 € inkl. USt.)
Wertexpertise
als qualifizierter Schätzwert
- Sie benötigen zeitnah eine Wertaussage zu einem Objekt (Ein-/Zweifamilienhaus; Mehrfamilienhaus; Eigentumswohnung; gewerbliche Teileigentumseinheit) die über einen einfachen Schätzwert hinausgeht. Sie beabsichtigen einen Immobilienkauf oder -verkauf, haben Bedarf an einem fundierten Näherungswert einer Immobilie im Rahmen einer Familienangelegenheit oder wollen sich einen detaillierteren Überblick über Ihr bestehendes Immobilienvermögen verschaffen.
- Eine Wertexpertise liefert Ihnen als qualifizierten Schätzwert nach Aufnahme und Prüfung aller wesentlichen Objektdaten sowie einer kurzen Objektbesichtigung durch den Sachverständigen einen plausibilisierten Näherungswert (jedoch ohne Berücksichtigung von ggf. vorhandenen Objektbesonderheiten). Ermittelt wird dieser stichtagsbezogene Wert mit Hilfe einer standardisierten Bewertungssoftware.
- Vom Auftraggeber benötigt werden: wesentliche Daten zum Bewertungsobjekt
- Umfang: ca. 10 Seiten; kurze Objektbeschreibung und kurze Fotodokumentation; eingeschränkte Unterlagenprüfung und behördliche Abfragen bei Bedarf
- Preis: Honorarpauschale mit Nebenkosten (ab 975 € zzgl. USt. / ab 1.160,25 € inkl. USt.)
Wertermittlung
(Verkehrswertgutachten gemäß
§ 194 BauGB / ImmoWertV)
- Für behördliche Angelegenheiten, insbesondere in Zusammenhang mit der Finanzverwaltung, für gerichtliche Verfahren und auch im allgemeinen bei tiefergehenden Streitigkeiten über Immobilienwerte benötigen Sie (tlw. zwingend) ein Verkehrswertgutachten als umfassenden Wertnachweis bzw. zur Begründung Ihrer nach oben oder unten abweichenden Werteinschätzung.
- Im Rahmen der Erstattung eines Verkehrswertgutachtens (Marktwertgutachtens) ermittelt der Sachverständige umfassend alle bewertungsrelevanten Objekteigenschaften inklusive der Besonderheiten des Grundstücks sowie der aufstehenden Gebäude und baulichen Anlagen. Im Rahmen eines Besichtigungstermins vor Ort erfasst er zunächst das gesamte Bewertungsobjekt genau, um es später im Gutachtentext als Objektbeschreibung samt Fotoanhang dem Gutachtenleser im Einzelnen darzustellen.
- Für den Berechnungsteil des Gutachtens werden vom Sachverständigen vorab alle verfügbaren, einschlägigen Marktdaten beschafft und geprüft. Unter Zugrundelegung dieser für das jeweilige Bewertungsobjekt vollständigen Datenbasis, den aus dem Besichtigungstermin vor Ort gewonnenen Erkenntnissen und unterstützt durch eine spezielle Bewertungssoftware erstellt der Sachverständige unter Verwendung seiner branchenspezifischen Marktkenntnisse am jeweiligen Immobilienmarkt eine für jeden Gutachtenleser, unabhängig davon, ob dieser ein erfahrener Immobilienspezialist oder ein Laie in Immobilien(bewertungs)fragen ist, eine nachvollziehbare Wertermittlung mit detaillierter Begründung und Dokumentation.
- Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB / ImmoWertV muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und hat die höchste Qualität unter den genannten Bewertungsprodukten. Grundsätzlich kommen die normierten Verfahren (Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren) oder im Einzelfall davon abweichend auch international übliche Verfahren (DCF o. ä.) zur Anwendung.
- Verkehrswertgutachten erstelle ich entsprechend meiner umfassenden Zertifizierung für alle Immobilienarten, also nicht nur für sogenannte Standardimmobilien, sondern auch für Spezialimmobilien aller Art (Gewerbeimmobilien / Renditeobjekte; Sonderbauwerke etc.).
- Umfang: mind. ca. 40 Seiten; umfangreiche Objektbeschreibung und ausführliche Fotodokumentation; vollständige Unterlagenprüfung und behördliche Abfragen. Auch für zurückliegende Stichtage (z. B. im Rahmen von Erbschaften oder Scheidungen).
- Preis: Honorarangebot in Anlehnung an die Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (B.V.S.), Stand: 2024, nach Wert und Besonderheiten der Immobilie mit Nebenkosten (ab 2.900 € zzgl. USt. / ab 3.451 € inkl. USt.)
- https://www.bvs-ev.de/fileupload/files/66964b2c0838f_BVS-Honorarrichtlinie_Fassung_2024.pdf
Plausibilisierung
von Verkehrswertgutachten
- Nicht jedes vorgelegte Verkehrswertgutachten erfüllt die hochwertigen Standards, die hier beschrieben werden. Einige sind nicht ohne Weiteres verständlich oder weisen Ungenauigkeiten oder schlichtweg Fehler auf. Wenn Sie ein Verkehrswertgutachten erhalten haben, welches sie anzweifeln, kann ich dieses Gutachten gerne für Sie überprüfen, eine Stellungnahme verfassen und Inhalte erklären.
- Honorar: nach Aufwand (210 € / Stunde zzgl. USt. / 249,90 € inkl. USt.)
Bewertung
von Rechten und Belastungen
- Grundstücke können in vielfältiger Hinsicht belastet werden. Auf ihnen können unterschiedliche Arten von privat-rechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Rechten ruhen. Auch diese Rechte und Belastungen bzw. deren Auswirkungen auf den Grundstückswert können Gegenstand eines Wertgutachtens sein.
- Beispiele: Nutzungsrechte (Nießbrauch; Wohn(ungs)rechte; Wege- und Leitungsrechte); Erwerbsrechte (Vorkaufsrechte); Nachbarrechte (Überbau und Überbaurenten; Baulasten verschiedenster Art).
- Honorar: nach Aufwand (210 € / Stunde zzgl. USt. / 249,90 € inkl. USt.)